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Kosten & Kostenübernahme?

             

Ich bin als psychotherapeutische Heilpraktikerin vorwiegend auf Selbstzahler Basis tätig

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Terminabsagen: 

 

Bitte melde Dich frühzeitig - mind. 24 Stunden im Vorfeld des vereinbarten Termins.

Bei kurzfristigeren Terminabsagen stelle ich das volle Honorar für die ausgefallene Sitzung in Rechnung.

Wenn ich den frei gewordenen Termin doch noch anderweitig vergeben kann, stelle ich natürlich keine Rechnung.

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Für Wochenendseminare: 2 Wochen vorher

Für Intensiv-Wochen: 4 Wochen vorher

Für Modul-Reihen: 8 Wochen vor dem Start der Modul-Reihe.

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Bei geschlossenen Gruppen und Modul-Reihen:

wird der Teilnehmer*innenbeitrag immer erhoben (Monatliches Abo)

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Kostenübernahme?

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Bei der Heiligenfelder-Nachsorgegruppe in Bad Homburg gibt es in den meisten Fällen eine Kostenübernahme der Krankenkasse.

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Für meine weiteren Psychotherapie Angebote (Einzeltherapie) gilt folgendes: 

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bei den Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

 

Behandlungskosten, die dir durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

 

Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen  nach meiner Erfahrung leider nur selten möglich. 

Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit). Dieses solltest Du mit deiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall schon vorher besprechen. Dieses erfordert meist ein sehr hartnäckiges Auftreten bei Deiner Krankenkasse. 

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Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Allerdings muss Du beim Abschluss darauf achten, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Du eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken musst, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch gilt es zu überprüfen, ob die Kosten überhaupt vollständig übernommen werden. 

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bei den privaten Krankenversicherungen (PKV):

 

Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass Du in Deinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hast. 

 

Zu den Versicherungen, die die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie eventuell übernehmen, gehören die u.a. Zusatzversicherungen der: 

 

  • Allianz 

  • AOK 

  • Continentale Krankenversicherung 

  • Debeka 

  • R+V Versicherungen 

  • Signal Iduna Versicherung 

 

Frag bitte bei Deiner Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt.

Ich verfüge über die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie". 

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Sollten die Behandlungskosten in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Privater oder Zusatzversicherung nach Absprache und Überprüfung übernommen werden, dann nur sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Dazu gehören beispielsweise Depressionen oder Angststörungen. In diesen Fällen bezahlt die Krankenkasse die Kosten.

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Wenn Du Privatpatient bist kann es  zu überlegen sein, Ob Du vielleicht sogar auf eine Krankenkassenvergütung verzichten willst. 

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 Dies könnten ein paar Gründe dafür sein:

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  • Wenn du keinen konsularischen Bericht (Beschreibung  der Therapiegründe mit Krankheitswert) von deinem Hausarzt beantragen willst. 

  • Wenn Du den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose, in die EDV-Systeme Deiner Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden willst. 

  • Wenn Du durch Deine psychotherapeutische Beteiligung bei anderen Versicherungen keine Nachteile haben willst. 

  • Wenn Du die Therapie-Methode und die Therapeut*in selber wählen willst.

  • Wenn Du keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen willst, um mit der Therapie zu beginnen. 

  • Wenn Du die Anzahl und Dauer der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen willst.  

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